YouTube Urheberrechtsverletzung --> Strafe zahlen?!

geschrieben am 18.06.2011 21:17:19
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Hey Leute,ich habe vorhin eine PN von einem gewissen "KanleiGerner" bekommen (sollte wohl "Kanzlei Gerner" heissen),dass ich wohl eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte und dass ich deshalb jetzt einen 16 - stelligen PayPal Code mit 25 Euro Guthaben versenden soll.Ich bin mir ziemlich sicher,dass diese PN nur ein billiger Trick ist um Geld zu machen,denn:

1. Der Kanal ist nicht verfügbar (=gesperrt?).
2. YouTube sagt mir,dass mit meinem Konto in Punkto Urheberrecht alles ok ist.

Trotzdem wollte ich lieber nochmal eure Meinung hören,da die PN ziemlich seriös wirkt und es KEIN Rundschreiben ist.

Hier die PN... anzeigen
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die Interessenwahrung der Firma VMA Music aus Berlin.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das Plattformen wie YouTube im Internet überprüft und die IP-Adresse von Usern feststellt und dokumentiert. Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.

Betreffender Account: xXTheRealMXx
IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 62.155.80.195

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Anwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Wir haben Sie daher aufzufordern,

1. es zu unterlassen, Tonaufnahmen oder anderes geschütztes Repertoire unseres Mandanten ohne die erforderliche Einwilligung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie

2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen;

3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der folgenden Kostennote auf.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Gegenstandswert: 17,50 Euro
zzgl. Auslagenpauschale: 3,50 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer: 3,99 Euro
Gesamtkosten: 24,99 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 24,99 Euro ist bis spätestens den 28.06.2011 unter Angabe des Aktenzeichens NI/230/32 zu zahlen.
Für eine schnelle und sichere Abwicklung verwenden wir paysafecard; Europas führendes Prepaid-Zahlungsmittel, erhältlich an vielen Tankstellen und Kiosken.
(Weitere Informationen finden Sie unter: www.paysafecard.de)
Senden sie den 16-stelligen PIN-Code der paysafecard an: ernstweber@live.de

Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten.


Hochachtungsvoll,

Ernst Weber
Gesendet an: xxtherealmxx


Wäre nett,wenn ihr mal sagt,was ihr davon haltet,
danke schonmal im Vorraus
Notiz an mich:

ERST runterschlucken,DANN lachen...
geschrieben am 18.06.2011 21:28:35
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Billig und lächerlich. Sowas kann man immer an jeden und alles schicken. Nimm es nicht ernst. Wääre es wirklich was ernstes, und würde Probleme machen, würde diese Firma von Youtube deine Mail verlangen, und in einem ernsten Fall auch bekommen, und dich darüber anschreiben. Das ist einfach lächerlich und dumm. Ich glaube auch nicht, dass eine seriöse Firma das Geld auf ein Paypal Konto will, oder dir mit einem Youtube Account sowas schreibt.
geschrieben am 18.06.2011 21:30:15
zuletzt bearbeitet von Dominik am 18.06.2011 21:36:24.
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Zitat von TheRealM:
2. YouTube sagt mir,dass mit meinem Konto in Punkto Urheberrecht alles ok ist.

Trotzdem wollte ich lieber nochmal eure Meinung hören,da die PN ziemlich seriös wirkt und es KEIN Rundschreiben ist.

Hier die PN... anzeigen
Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die Interessenwahrung der Firma VMA Music aus Berlin.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das Plattformen wie YouTube im Internet überprüft und die IP-Adresse von Usern feststellt und dokumentiert. Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.

Betreffender Account: xXTheRealMXx
IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 62.155.80.195

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Anwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Wir haben Sie daher aufzufordern,

1. es zu unterlassen, Tonaufnahmen oder anderes geschütztes Repertoire unseres Mandanten ohne die erforderliche Einwilligung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie

2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen;

3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der folgenden Kostennote auf.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Gegenstandswert: 17,50 Euro
zzgl. Auslagenpauschale: 3,50 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer: 3,99 Euro
Gesamtkosten: 24,99 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 24,99 Euro ist bis spätestens den 28.06.2011 unter Angabe des Aktenzeichens NI/230/32 zu zahlen.
Für eine schnelle und sichere Abwicklung verwenden wir paysafecard; Europas führendes Prepaid-Zahlungsmittel, erhältlich an vielen Tankstellen und Kiosken.
(Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.paysafecard.de)
Senden sie den 16-stelligen PIN-Code der paysafecard an: ernstweber@live.de


Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten.


Hochachtungsvoll,

Ernst Weber
Gesendet an: xxtherealmxx


Meiner Meinung nach ist dass "Copy-Paste Gelaber", und nicht gerade seriös. Typisch Phishing. >_>

EDIT:

´s gibt badische und unsymbadische


Was?! Die Signaturlänge wurde auf 1024 Zeichen beschränkt? #notmysignaturelength
geschrieben am 18.06.2011 21:36:12
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Danke für die Antworten,im Nachhinein finde ich es selbst lächerlich,aber ihr kennt das bestimmt,wenn man sowas bekommt ist als erstes ein Schock - Moment da.Ich hab die PN jetzt gelöscht.
Irgendwie finde ich sowas aber schon scheisse,es gibt nämlich IMMER Leute,die aus sowas hereinfallen,sein es alte Leute,die sich nicht gut mit PC's auskennen oder Kinder,deren Eltern nichts vom YoTube Konto wissen...
Zum Glück wurde der Kanal schon gelöscht ^^
Notiz an mich:

ERST runterschlucken,DANN lachen...
geschrieben am 18.06.2011 21:48:27
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Solange es keine Schneckenpost ist, kann man sowas immer getrost ignorieren. Wirklich ernste Sachen werden immer mit der Post abgehandelt und sicherlich nicht über YouTube-PN.
-Das quadratische Rad neu erfinden-
Mit das quadratische Rad neu erfinden (englisch Reinventing the square wheel) bezeichnet man die Bereitstellung einer schlechten Lösung, wenn eine gute Lösung bereits existiert.

-Slowsort-
Slowsort (von engl. slow: langsam) ist ein langsamer, rekursiver Sortieralgorithmus, der nach dem Prinzip Vervielfache und kapituliere (engl. Multiply and surrender, eine Parodie auf Teile und herrsche) arbeitet.

geschrieben am 19.06.2011 12:38:57
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Sowas hatte ich mal bei Battleforge XD
Mal ehrlich, der Typ wollte, das ich ihm meine Konto Daten rausrücke, wobei jeder weiß, das Admins sich alles ansehen können XD

Vielleicht habe ich die Nachricht noch XP muss mal gucken gehen... wäre zu geil XD

The Lord of Monster Hunter, Auroros.


Projekt: SMWU
Status: Durchführung
News:
12.4.14: Was für ein Timing... zu Spikus Geburtstag komm ich zurück ^^ Und nebenbei beherrsche ich jetzt auch noch Ein wenig ASM